Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

 

1.Der Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Satow wird 

   in der vorliegenden Fassung vom Mai 2020 beschlossen. Der Vorentwurf der

   Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2.Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB der 1. Änderung des

   Flächennutzungsplans mit der Begründung soll in Form einer öffentlichen Auslegung

   durchgeführt werden. Ort und Dauer der Auslegung, sind mindestens eine Woche

   vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass

   Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht

   fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den

   Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

3.Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen

   Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden

   kann, zum Vorentwurf einzuholen. Es wird um Mitteilung des Umfangs- und 

   Detaillierungsgrades der Umweltprüfung gebeten