Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

 

  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 39 „Nahversorgungszentrum Satow“ wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2020 beschlossen. Der Vorentwurf der Begründung mit Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplans Nr. 39 „Nahversorgungs-zentrum Satow“ mit der Begründung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Ort und Dauer der Auslegung, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

  1. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zum Vorentwurf einzuholen. Es wird um Mitteilung des Umfangs- und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung gebeten