Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 2

 

1.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Satow billigt den Vorentwurf des Be-bauungsplanes Nr. 38 „Am Kammerhof“ gemäß Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.Mit dem Vorentwurf soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden durchgeführt werden.

 

3.Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll durch eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfs erfolgen und ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.