Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Satow beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44mit der Gebietsbezeichnung Goethestraße gemäß § 2 und 8

i.V.m. § 13a BauGB. Der etwa 0,9 ha große Geltungsbereich liegt westlich der vorhandenen Mehrfamilienhausbebauung der Wohnungsgesellschaft an der Ernst-Moritz-Arndt-Straße in Satow, nördlich des südlichen Abschnitts der Ernst-Moritz-Arndt-Straße und östlich und südlich von Grünflächen. Der Geltungsbereich ist auf dem Übersichtsplan in der Anlage dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Das Planungsziel besteht in der Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes

nach § 4 BauNVO zwecks Errichtung von mehrgeschossigen Mehrfamilienhäusern.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.