Die Gemeindevertretung der Gemeinde Satow beschließt:

 

1.    Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage) beschlossen.

 

2.    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

 

3.    Der Bebauungsplan Nr. 39 „Nahversorgungszentrum Satow“ der Gemeinde Satow wird in der vorliegenden Fassung vom Juni 2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Juni 2022 gebilligt.

 

4.      Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungs-plans ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berück-sichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglich-keiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.