Sitzung: 23.06.2022 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/0228/2022
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Satow beschließt:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen
Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage)
beschlossen.
2. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme
abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur
Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
3. Der Bebauungsplan Nr. 39 „Nahversorgungszentrum Satow“ der
Gemeinde Satow wird in der vorliegenden Fassung vom Juni 2022 gemäß § 10 Abs. 1
BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung
vom Juni 2022 gebilligt.
4. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungs-plans ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berück-sichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglich-keiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.