1.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Satow billigt den vorliegenden Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2.    Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung mit Umweltbericht ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.

3.    Die öffentliche Auslegung ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Satow ortsüblich bekannt zu machen.