Sitzung: 19.10.2022 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: SGL/0002/2022
Die Stellungnahmen
zum Planentwurf abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der
Behörden/TöB werden gem. Anlage 1 berücksichtigt.
Aufgrund des § 10
des Baugesetzbuchs in der akt. Fassung beschließt die Gemeindevertretung den
B-Plan Nr. 41 für das „Wohngebiet an der Heiligenhäger Straße“ in Heiligenhagen
an der Westseite der Landesstraße 10 / Heiligenhäger Straße und nördlich der Wohnbebauung
Heiligenhäger Straße 42 - 52, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem
Text (Teil B) als Satzung (Anlage 2).
Die Begründung zu
dem B-Plan wird gebilligt (Anlage 3).
Die Entscheidung
ist den Einwendern mitzuteilen. Die Satzung über den B-Plan Nr. 41 ist nach
Abschluss eines Erschließungsvertrages durch ortsübliche Bekanntmachung dieses
Beschlusses in Kraft zu setzen.