Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Stellungnahmen zum Planentwurf abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden/TöB werden gem. Anlage 1 berücksichtigt.

 

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs in der akt. Fassung beschließt die Gemeindevertretung den B-Plan Nr. 41 für das „Wohngebiet an der Heiligenhäger Straße“ in Heiligenhagen an der Westseite der Landesstraße 10 / Heiligenhäger Straße und nördlich der Wohnbebauung Heiligenhäger Straße 42 - 52, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung (Anlage 2).

 

Die Begründung zu dem B-Plan wird gebilligt (Anlage 3).

 

Die Entscheidung ist den Einwendern mitzuteilen. Die Satzung über den B-Plan Nr. 41 ist nach Abschluss eines Erschließungsvertrages durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen.