Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

 

1.    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Satow billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 46 „Gemeindliche Infrastruktur Heiligenhagen“ gemäß Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.    Mit dem Vorentwurf ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

3.    Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll durch eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfs erfolgen und ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.