Sitzung: 29.04.2021 Gemeindevertretung Satow
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
1. Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Satow billigt den vorliegenden Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 38 „Am Kammerhof“ und
den Entwurf der Begründung dazu.
Die Anlage ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
2. Der Entwurf einschließlich der Begründung ist
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind
von der
Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme nach § 4
Abs. 2
BauGB
aufzufordern.
3. Die öffentliche Auslegung ist gemäß
Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt
zu machen.