Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Satow billigt den vorliegenden Entwurf des

    Bebauungsplanes Nr. 38 „Am Kammerhof“ und den Entwurf der Begründung dazu.  

    Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Der Entwurf einschließlich der Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich

    auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der

    Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme nach § 4 Abs. 2

    BauGB aufzufordern.

 

3. Die öffentliche Auslegung ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt

    zu machen.