Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Satow billigt den vorliegenden Entwurf des 

    Bebauungsplanes Nr. 32 „Wohnquartier am Jägerberg“ und den Entwurf der

    Begründung dazu. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Der Entwurf einschließlich der Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich

    auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der

    Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme nach § 4 Abs. 2  

    BauGB aufzufordern.

 

3. Die öffentliche Auslegung ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt  

    zu machen