Sitzung: 17.06.2021 Gemeindevertretung Satow
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Satow billigt den vorliegenden Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 32 „Wohnquartier am Jägerberg“ und den Entwurf der
Begründung dazu. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Entwurf einschließlich der Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der
Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme nach § 4 Abs. 2
BauGB aufzufordern.
3. Die öffentliche Auslegung ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt
zu machen