Sitzung: 20.01.2022 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/0171/2022
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Satow beschließt:
- Der
Planentwurf des Bebauungsplans
„Wohngebiet an der Heiligenhäger Straße“ wird in der vorliegenden Fassung
vom 07. Januar 2022 beschlossen.
- Der
Entwurf des Bebauungsplans
„Wohngebiet an der Heiligenhäger Straße“ mit der Begründung mit
Anhängen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die
beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu
benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche
vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass
Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass
nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über
den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
- Gemäß §
13 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt
werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.