Sitzung: 23.06.2022 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/0230/2022
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Satow beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 für das Wohngebiet „Am Kammerhof“ gemäß § 2 und 8 i.V.m. § 13 BauGB.
2.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Satow billigt
den vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Am
Kammerhof“ und den Entwurf der Begründung dazu. Die Anlage ist Bestandteil
dieses Beschlusses.
3.
Der Entwurf einschließlich der Begründung ist gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe
einer Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.
4.
Der Aufstellungsbeschluss sowie die öffentliche
Auslegung sind gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.
Alternativ
Keine, zur Realisierung der
Planungsziele ist die planungsrechtliche Regelung über die Aufstellung einer
Änderung Bebauungsplanes erforderlich. Der Beschluss dokumentiert den
Gemeindewillen und die Zustimmung zur Aufstellung der Planung.