Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

1.    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Satow beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 für das Wohngebiet „Am Kammerhof“ gemäß § 2 und 8 i.V.m. § 13 BauGB.

2.    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Satow billigt den vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Am Kammerhof“ und den Entwurf der Begründung dazu. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

 

 

3.    Der Entwurf einschließlich der Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.

4.    Der Aufstellungsbeschluss sowie die öffentliche Auslegung sind gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Alternativ

Keine, zur Realisierung der Planungsziele ist die planungsrechtliche Regelung über die Aufstellung einer Änderung Bebauungsplanes erforderlich. Der Beschluss dokumentiert den Gemeindewillen und die Zustimmung zur Aufstellung der Planung.