Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Satow beschließt:

 

1.        Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.

 

2.        Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

 

3.        Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Satow wird in der vorliegenden Fassung vom Juni 2022 beschlossen und festgestellt. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Juni 2022 gebilligt.

 

4.        Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Satow ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.