Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

 

1.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Satow beschließt gemäß §§ 1 und 2 sowie § 8 Abs. 3 BauGB die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes, die parallel zur Erarbeitung der Bebauungspläne Nr. 45 „Kindertagestätte Radegast“ und Nr. 46 „Gemeindliche Infrastruktur Heiligenhagen“ durchgeführt werden soll. Die beiden Geltungsbereiche sind auf den Auszügen aus dem wirksamen Flächennutzungsplan in den Anlagen dargestellt. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Die Planungsziele bestehen in der Ausweisung von Gemeinbedarfsflächen für soziale Zwecke nach § 5 Abs. 2 Nr. 2a BauGB sowie von Grünflächen anstelle von Flächen für Sportplätze und Flächen für die Landwirtschaft.

 

3.Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.