Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

 

1.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Satow beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 mit der Gebietsbezeichnung „Kindertagestätte Radegast“ gemäß § 2 und 8 BauGB. Das Planungsziel besteht in der Entwicklung und Erschließung einer Gemeinbedarfsfläche nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zwecks Erlangung von Baurecht für die geplante Kindertagesstätte.

 

2.Geltungsbereich:Der etwa 0,75 ha große Geltungsbereich liegt am südlichen Ortsrand von Radegast, Flurstücke 109 (teilw.) und 104 (teilw.), Flur 3, Gemarkung Radegast. Er wird begrenzt durch Waldflächen im Westen, durch den Bolz- und Festplatz im Norden sowie durch landwirtschaftlich genutzte Flächen im Osten und Süden.

Der Geltungsbereich ist auf dem Übersichtsplan in der Anlage dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

3.Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.