Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

 

1.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Satow beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 mit der Gebietsbezeichnung „Gemeindliche Infrastruktur Heiligenhagen“ gemäß § 2 und 8 BauGB. Das Planungsziel besteht in der Entwicklung und Erschließung einer Gemeinbedarfsfläche nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zwecks Erlangung von Baurecht für die geplante Kindertagesstätte mit integrierter Landarztpraxis. Weiterhin ist ein Fussball, Bolz- und Spielplatz vorgesehen.

 

2.Geltungsbereich: Der etwa 1,5 ha große Geltungsbereich liegt in Heiligenhagen südlich der Lan-desstraße 10, umfassend die Flurstücke 31 und 32, Flur 3, Gemarkung Heili-genhagen. Er wird begrenzt durch die L 10 im Nordwesten, einen Teich und eine Reitanlage im Nordosten sowie durch landwirtschaftlich genutzte Flächen im Südosten und Südwesten. Der Geltungsbereich ist auf dem Übersichtsplan in der Anlage dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

3.Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.