Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Gemeindevertretung Satow beschliesst:

1.   Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen / Hinweise sowie eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 40 der Gemeinde Satow "Wohnbebauung am Weg nach Wokrent" und der dazugehörigen Begründung und Umweltprotokoll wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungsdokumentation (Anlage) beschlossen.

2.   Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme angegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch Mitteilung zu informieren.

3.   Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 40 „Wohnbebauung am Weg nach Wokrent“ gemäß § 13b i.V.m. § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO Mecklenburg-Vorpommern als Satzung beschlossen.

4.   Die Begründung wird gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Satow ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Beschluss und Satzung mit Begründung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.