Sitzung: 28.09.2023 Gemeindevertretung Satow
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: SGL/0020/2023
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Satow beschließt
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.49 mit der Gebietsbezeichnung „Schul-
und Sportzentrum Satow - Teil 2“ gemäß § 2 und 8 BauGB.
Der
etwa 3,5 ha große Geltungsbereich liegt in Satow-Oberhagen und bezieht sich auf
eine Teilfläche des Schul- und Sportstandortes. Er wird begrenzt im Nordosten
durch Waldflächen, im Osten durch das bebaute Schulgrundstück, im Süden durch
Waldflächen mit dem angrenzenden Satower See, im Westen durch Waldflächen sowie
im Norden durch Wiesen-/Brachflächen. Der Geltungsbereich ist auf dem
Übersichtsplan in der Anlage dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des
Beschlusses.
2. Das Planungsziel besteht in der Festsetzung einer
Fläche für Gemeinbedarf und von Flächen für Sport- und Spielanlagen im
Wesentlichen für die Errichtung eines Hortgebäudes, einer Sporthalle, eines
Vereinsgebäudes sowie von Sportplätzen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den
Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.