Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

1.    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Satow beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.49 mit der Gebietsbezeichnung „Schul- und Sportzentrum Satow - Teil 2“ gemäß § 2 und 8 BauGB.

Der etwa 3,5 ha große Geltungsbereich liegt in Satow-Oberhagen und bezieht sich auf eine Teilfläche des Schul- und Sportstandortes. Er wird begrenzt im Nordosten durch Waldflächen, im Osten durch das bebaute Schulgrundstück, im Süden durch Waldflächen mit dem angrenzenden Satower See, im Westen durch Waldflächen sowie im Norden durch Wiesen-/Brachflächen. Der Geltungsbereich ist auf dem Übersichtsplan in der Anlage dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2.    Das Planungsziel besteht in der Festsetzung einer Fläche für Gemeinbedarf und von Flächen für Sport- und Spielanlagen im Wesentlichen für die Errichtung eines Hortgebäudes, einer Sporthalle, eines Vereinsgebäudes sowie von Sportplätzen.

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.