Sitzung: 20.01.2022 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/0169/2022
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Satow beschließt:
- Der
Planentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Satow wird in der vorliegenden Fassung vom
Januar 2022 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich
Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der
Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Satow mit der Begründung und
Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der
Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben
dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind
mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf
hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben
werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt
bleiben können. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2
des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7
Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der
Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber
hätte geltend gemacht werden können.
- Gemäß §
4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt
werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.