Sitzung: 20.01.2022 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/0170/2022
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Satow beschließt:
- Der
Planentwurf des Bebauungsplans
„Nahversorgungszentrum Satow“ wird in der vorliegenden Fassung vom Januar
2022 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich
Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der
Entwurf des Bebauungsplans
„Nahversorgungszentrum Satow“ mit der Begründung und Umweltbericht
mit Anhängen einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der
Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben
dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind
mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf
hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben
werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
- Gemäß §
4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt
werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.