1.     Die Gemeindevertretung der Gemeinde Satow hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die während der Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 45 mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.     Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden, den sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit, die Anregungen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

3.      Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 45 in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 45 wird gebilligt.

 

4.         Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Satow ortsüblich bekannt zu machen.