1.    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Satow billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 46 „Gemeindliche Infrastruktur Heiligenhagen“ gemäß Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2.    Mit dem Entwurf ist die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

3.    Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll durch eine öffentliche Auslegung des Entwurfs erfolgen und ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.