Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Satow beschließt gemäß §§ 1 und 2 sowie

§ 8 Abs. 3 BauGB die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes, die parallel zur Erarbeitung der Bebauungsplanes Nr. 49 „Schul- und Sportzentrum- Teil 2“ durchgeführt werden soll. Der Geltungsbereich mit einer Größe von etwa 3,0 ha ist auf einem Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan in der Anlage dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2.         Das Planungsziel besteht in der Ausweisung von Gemeinbedarfsflächen für soziale Zwecke sowie von Flächen für Sport- und Spielanlagen.

3.         Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.